Gutes Tun und darüber reden

In der Sozialwirtschaft werden betriebliche Altersvorsorgemodelle von den Mitarbeitern kaum beachtet. Arbeitgeber verschenken mit viel Geld ein gutes Instrument, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Dabei gibt es Möglichkeiten, dem Thema die nötige Aufmerksamkeit zu verschaffen: Beteiligung der Mitarbeiter mit eigenen Beiträgen und professionelle Kommunikation.

Viele Unternehmen der Sozialwirtschaft bieten Ihren Mitarbeitern seit Jahrzehnten eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV). Diese entstand ursprünglich aus dem Wunsch, auch angestellten Arbeitnehmern eine beamtenähnliche Versorgung zu verschaffen. Seit 2002 ist das anders. Seitdem soll der betrieblichen Altersversorgung eine ähnliche Rolle zukommen, wie sie von der Privat-wirtschaft schon längst verstanden wird: Als Instrument einer aktiven Personalpolitik.

Das Schreckgespenst mangelnder Versorgung im Alter steckt in vielen Köpfen. Die Vielzahl und Unübersichtlichkeit privater Vorsorgemöglichkeiten lässt viele Arbeitnehmer ratlos zurück. Die Konsequenz daraus ist, dass viele Menschen „aufgeben“, die Sorgen bleiben jedoch bestehen.

Wer Versorgung bieten kann, nimmt Angst und schafft Vertrauen.

Die betriebliche Vorsorge ist dabei eine tragende Säule der zusätzlichen Vorsorge. Der Arbeitgeber ist die vertrauenswürdige Kontrollinstanz. Das schafft bei dem Einzelnen das Gefühl von Sicherheit und dokumentiert die soziale Kompetenz des Unternehmens. Das Unternehmen zeigt sich bereit, nicht nur für seine Klientel, sondern auch für seine Mitarbeiter nachhaltig zu handeln und über das gewöhnliche Maß hinaus Verantwortung zu übernehmen.

So lassen sich zum Beispiel Lösungswege aus dem angstbesetzten Thema „Rente mit 67“ finden. Arbeitgeber fürchten sich vor Kostenexplosionen einer zu alt werdenden Mitarbeiterschaft, die Arbeitnehmer vor einer zu langen Arbeitsbelastung im Alter. Durch eine geschickte Gestaltung der bAV lassen sich Lösungswege finden, die weggefallene Vorruhestandsregelungen ersetzen können.

Daneben bestehen unmittelbar wirtschaftliche Vorteile für die Beteiligten. In der Lohngestaltung bieten Betriebsrenten dem Arbeitgeber Kostenvorteile. Gleichzeitig profitiert der Arbeitnehmer von Steuer- und Abgabenersparnissen, und er erhält Konditionen, die er als Privatperson nicht erreichen könnte („im Dutzend billiger“).

Derart vorausschauend agierende Unternehmen ziehen Leistungsträger an und können diese langfristig an sich binden. Fluktuationskosten sinken. Ein proaktiver Umgang mit betrieblicher Altersversorgung stärkt die Arbeitgebermarke.

Voraussetzung ist: Die Menschen wissen davon.

Hier liegt in der Sozialwirtschaft einiges im Argen. Während die Medien dem Thema Alters-versorgung frei nach dem Motto „bad news are good news“ viel Raum widmen, werden die Angebote der betrieblichen Versorgungssysteme stiefmütterlich behandelt. So weiß RKP aus tausenden Beratungsgesprächen: Die Vorsorge-Leistungen der Arbeitgeber werden in ihrer Dimension erst dann gewürdigt, wenn die Menschen bereits ihre Renten beziehen. Der mögliche Nutzen für den Arbeitgeber ist dann aber verloren.

Was ist also zu tun?

Die Aufmerksamkeit steigt jedoch enorm, wenn eigenes Geld der Mitarbeiter im Spiel ist („Was nichts kostet…“). Damit steigt auch das Wissen über die Sozialleistungen des Unternehmens – sei es durch rein arbeitnehmerfinanzierte, oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzierte betriebliche Vorsorge. Gut verständliche und regelmäßig wiederkehrende Kommunikation ist dafür unerlässlich: Hotline und Info-Brief sind für den Einzelnen zu abstrakt. Notwendig sind die persönliche Ansprache und die Möglichkeit, Fragen stellen zu können.

Fazit: Wer seine Arbeitgebermarke mit unmittelbar wirksamen Instrumenten der modernen Personalpolitik stärken will, kommt um die intelligente Gestaltung betrieblicher Altersversorgung nicht herum. Die alleinige Dotierung von Versorgungswerken läuft vor diesem Anspruch ins Leere.

Wir empfehlen folgende Schritte:

  1. Überprüfen Sie, wie viele Mitarbeiter die betrieblichen Vorsorgemodelle mit eigenem Geld nutzen. Die Quoten sind in aller Regel marginal. Verantwortlich hierfür ist seltener das verfügbare Geld als allgemein angenommen.
  2. Es gibt Wechselwirkungen zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Instrumenten der bAV, die dazu führen können, dass mögliche Steuervorteile verloren gehen, oder Freigrenzen nicht genutzt werden können. Achten Sie auf die Wahl der Durchführungswege. Öffentlich-rechtliche Versorgungskassen bieten in aller Regel nur einen Durchführungsweg an.
  3. Binden Sie Ihre Mitarbeiter in die Vorsorgelösungen mit ein. Sie erreichen damit ein Bewusstsein für die Leistungen Ihres Hauses.
  4. Seien Sie sich darüber bewusst, dass betriebliche Altersversorgung einen Teil der arbeitsvertraglichen Beziehungen darstellt. RKP ist Ihr Spezialist, der sich mit Zusatzversorgungskassen und Arbeitsrecht auskennt.
  5. Gute Kommunikation ist alles. Notwendig sind z.B. regelmäßig wiederkehrende Infor-mationsveranstaltungen und das persönliche Gespräch mit jedem interessierten Mitarbeiter. Die etablierten Partner (Zusatzversorgungskassen) sind satzungsgemäß nicht dafür aufgestellt. Für gute Kommunikation sorgt ihr erfahrener Dienstleister RKP.
  6. Verkünden Sie es mit „Freude und Stolz“ – stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.